StartseiteRegionalUckermarkJunge Frau in Prenzlauer Stadtverwaltung sexuell belästigt

Gerichtsverfahren

Junge Frau in Prenzlauer Stadtverwaltung sexuell belästigt

Prenzlau / Lesedauer: 2 min

Ein 31-Jähriger suchte die Stadtverwaltung auf. Doch statt sich auf sein Anliegen zu konzentrieren, fiel er wohl völlig aus dem Rahmen.
Veröffentlicht:15.09.2019, 18:10

Artikel teilen:

Dreister geht es kaum. Da bat ein Mann eine junge Mitarbeiterin der Prenzlauer Stadtverwaltung um Hilfe bei der Suche nach einem Dienstzimmer. Doch statt Dankbarkeit zu zeigen, bedrängte der Mann sie, versuchte, sie zu küssen, und fasste sie an Schulter und Gesäß. Weiteren Avancen konnte sich die junge Frau entziehen, doch der Schock war groß. Eine Anzeige die notwendige Konsequenz.

Der 31-jährige Russe musste sich wegen Nötigung und sexueller Belästigung vor dem Strafrichter des Prenzlauer Amtsgerichtes verantworten. Doch er leugnete die Tat und gab seine Version der Begegnung zu Protokoll.

Beschuldigter leugnet die Taten

Er habe die Frau nicht angefasst, sondern sei nur versehentlich mit ihr an der Tür des Zimmers zusammengestoßen. Auch, dass er sie küssen wollte, dementierte der Mann und gab an, dass dies in seinem Land üblich sei, um sich zu bedanken. Von sexueller Belästigung könne keine Rede sein, so der Tenor des angeklagten Familienvaters. Er vermutete, dass die Frau ihn eins auswischen wollte wegen des Unfalls an der Tür, und dass er als Ausländer diskriminiert werden sollte.

Doch das Opfer hatte dazu eine ganz andere Meinung und bestätigte die sexuelle Anmache. Auch eine Zeugin berichtete, dass die junge Frau weinend zurück kam und sehr aufgebracht war. „Der hat mich angefasst“, hat sie gesagt. Ich mussten sie von der Arbeit nach Hause bringen. Sie war traumatisiert und hatte Angst, dem Mann wieder zu begegnen, so die Zeugin.

Polizist bestätigt Aussage des Opfers

Ein Polizeibeamter, der die Anzeige des Opfers aufnahm, bestätigte den Zustand der Frau. Sie wirkte bei der Anzeige eingeschüchtert und unsicher, sie hatte Angst, so der Beamte. Sie befürchtete wohl weitere Nachteile durch den Täter. Zum Tathergang gab das Opfer an, dass der Mann sie umarmte und am Po gefasst hat. Auch habe er versucht, sie zu sich heranzuziehen und zu küssen. Sie konnte sich wegdrehen und gehen, so der Zeuge.

Weder Staatsanwaltschaft noch Gericht glaubten den Ausführungen des Angeklagten. Vielmehr waren die Tatumstände, die Zeugenaussagen und die noch nicht verarbeitete Anmache durch das Opfer als Beweise eindeutig.

Zu sechs Monaten Haft verurteilt

Der Strafrichter teilte die Auffassung der Staatsanwaltschaft und verhängte eine sechsmonatige Haftstrafe wegen sexueller Belästigung tateinheitlich mit versuchter Nötigung. Eine Bewährungsverurteilung war indiskutabel, weil der Angeklagte bereits unter Bewährung stand und somit Bewährungsversager war. Hinzu kam, dass er seinen Bewährungsauflagen bisher nicht nachgekommen war. Das macht einen Widerruf seiner Bewährungsstrafe wahrscheinlich.