Kann der Landkreis Uckermark noch Baugenehmigungen für Windräder erteilen, wenn die Gefahr besteht, dass von diesen Anlagen gesundheitsschädigende Wirkungen auf Menschen ausgehen? Nach Ansicht der Kreistagsabgeordneten der Fraktion von BVB/Freie Wähler geht das nicht. Deshalb hatten sie einen Antrag in den Kreistag eingebracht, vorerst keine Windkraftanlagen mehr zu genehmigen, solange deren Unbedenklichkeit nicht nachgewiesen ist.
Zulässigkeit von Baugenehmigungen bezweifelt
Zahlreiche Studien würden die schädlichen Auswirkungen von Windkraftanlagen belegen, begründete Rainer Ebeling den Vorstoß seiner Fraktion. Nach Paragraf 13 der Bauordnung des Landes Brandenburg zum Schutz gegen schädliche Einflüsse sei es nicht zulässig, solche Anlagen zu genehmigen.
Landrätin kündigt ihr Veto an
Uckermark-Landrätin Karina Dörk (CDU) sah indes rechtliche Probleme. Die Rechtsabteilung der Kreisverwaltung hatte den Antrag der Fraktion geprüft und war zu dem Schluss gekommen, dass ein solcher Beschluss nicht in die Kompetenz des Kreistages falle. Die Genehmigung von Windkraftanlagen sei laut Bauordnung des Landes eine Pflichtaufgabe der Landkreises, die sie auf Weisung auszuführen hätten, hieß es. Demnach wäre Karina Dörk gezwungen gewesen, den Beschluss des Kreistages beanstanden zu müssen.
Antrag findet keine Mehrheit
Das Veto der Landrätin war indes nicht notwendig. Der Antrag der Freien Wähler fand ohnehin keine Mehrheit. 30 Abgeordnete lehnten ihn ab, nur 14 gaben ihm ihre Zustimmung, drei enthielten sich.