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Kostenübernahme

Kinderreiches Paar streitet mit Jobcenter um Miete

Prenzlau / Lesedauer: 3 min

Jessica Kormann und ihr Lebensgefährte bekommen für ihr Miethaus auf dem Land aktuell 1400 Euro monatlich vom Amt. Doch es steht eine Veränderung an.
Veröffentlicht:12.12.2019, 17:41

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Seit ein paar Wochen sind Jessica Kormann und ihr Lebensgefährte auf Wohnungssuche. Noch ist das Paar mit seinen vier Kindern in Klein Sperrenwalde beheimatet. Doch ihr Miethaus lässt sich schlecht beheizen, beklagt der 30-jährige Vater: „Deshalb müssen wir schleunigst raus.” Ein weiterer Grund dürfte sein, dass sie vom Jobcenter zur Kostensenkung aufgefordert worden sind. „Aktuell überweist uns das Amt 1400 Miete pro Monat für 100 Quadratmeter”, rechnet Vater Christian Schittek vor. Laut Sozialgesetzbuch II stehen einer sechsköpfigen Familie für eine Wohnung im ländlichen Raum aber nur 800 Euro für Mietkosten zu. In einer Stadt wie Prenzlau läge die Obergrenze bei 1077 Euro für maximal 110 Quadratmeter warm.

Umzug scheitert

Die Behörde habe ihnen daraufhin mehrere Angebote unterbreitet, bestätigt die 25-jährige Mutter. Aber die vorgeschlagenen Adressen – beispielsweise Georg-Dreke-Ring – wolle sie ihren Jungs im Alter von elf, sieben, zwei und einem Jahr nicht zumuten. Bei anderen Vermietern wiederum hätten sie Absagen bekommen. Sie denkt, dass der Nachwuchs der Grund dafür war. „Wenn die Eigentümer hören, dass wir eine sechsköpfige Familie sind, winken sie meistens gleich ab.” Eine Zusage gab es allerdings, fügt der vierfache Vater hinzu: „Doch diesmal scheitert der Umzug daran, dass es keine Einigung mit dem Jobcenter gibt.”

1400 Euro warm

Seiner Rechnung nach würde die Behörde bei der neuen Unterkunft 300 Euro sparen, dafür hätten sie dann sogar 70 Quadratmeter mehr. Doch das lässt außer Acht, dass es die 1400 Euro für sie perspektivisch ohnehin nicht mehr gibt, weil sie weit über dem liegen, was ihnen zusteht. Letztlich sind es genau 23 Euro, die nicht gedeckelt werden. „Unser Angebot, dass wir diese Summe selbst übernehmen würden, wurde vom Vermieter leider abgelehnt. Er weicht von 1100 Euro Miete nicht ab”, setzt Jessica Kormann hinzu. Der Leiter des Jobcenters, Michael Steffen, warb auf Nachfrage um Verständnis, dass man zu konkreten Einzelfällen keine Daten herausgeben dürfe. Aber er betonte, dass die Kosten der Unterkunft hinsichtlich der Größe und der Miete in jedem Einzelfall auf ihre Angemessenheit geprüft würden.

Gespräch angeboten

„Wenn sich herausstellt, dass sie unangemessen hoch sind, wird ein Kostensenkungsverfahren durchgeführt. Das heißt, der Kunde wird aufgefordert, sich innerhalb von maximal sechs Monaten um eine angemessene Wohnung zu bemühen.” Dem Umzug könne nach Vorgaben des SBG II nur zugestimmt werden, wenn er erforderlich und Mietkosten sowie Wohnungsgröße angemessen seien. „Das Jobcenter steht den Betroffenen selbstverständlich gern für ein Gespräch zur Verfügung, um eine Lösung zu finden”, sagte er abschließend hinzu. Die jungen Eltern hoffen, dass ihnen der Gang an die Öffentlichkeit noch weitere Mietangebote bringt, und es vielleicht doch noch eine Einigung gibt.

Kontakt: 0152 25242196