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„Kurgarten“

Kreis will Prenzlau bei Bauprojekt nicht übergehen

Prenzlau / Lesedauer: 1 min

Über die Bebauung des „Kurgartens“ an der Uckerpromenade wird in Prenzlau kontrovers diskutiert – das letzte Wort hat die Kreisverwaltung.
Veröffentlicht:15.05.2019, 14:40

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Der Bauantrag für ein mehrgeschossiges Wohnhaus an der Uckerpromenade in Prenzlau ist weiter in der Schwebe. Nachdem die Stadtverordnetenversammlung (SVV) dem Bauvorhaben zuletzt bereits grünes Licht gegeben hatte, wird nun wieder zurückgerudert. In der nächsten Woche soll in einer außerordentlichen SVV erneut über das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag beraten werden.

Einvernehmen hat Priorität

Beim Landkreis liegt die letzte Entscheidungsgewalt über die Erteilung einer Baugenehmigung zum Bauvorhaben. Mit einer Entscheidung gegen den Willen der Stadt sei allerdings nicht zu rechnen, versicherte der Bauordnungsamtsleiter René Harder. „Über Baugesuche wird im Einvernehmen mit der Standortgemeinde (Stadt Prenzlau) entschieden“, so Harder, „ohne das Einvernehmen der Stadt wäre eine Zulassung des Vorhabens grundsätzlich nicht möglich.“

Ausnahme bei Rechtswidrigkeit

Wenngleich eine Baugenehmigung nicht gegen den Willen der Kommune erteilt werde, könne das fehlende Einvernehmen einer Gemeinde jedoch laut Paragraf 71 der Brandenburgischen Bauordnung durchaus ersetzt werden, erläuterte René Harder: „Grundlegende Voraussetzung für eine Ersetzung wäre, dass die zuständige Gemeinde ihr Einvernehmen rechtswidrig versagt hat.“