Der Kreistag des Landkreises Uckermark hat es am Mittwoch abgelehnt, eine außergewöhnlichen Notlage im Sinne des Paragrafen 50a der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg festzustellen. Hintergrund der Videokonferenz waren die stark steigenden Infektionszahlen mit der Omikron-Variante des SARS-CoV-2-Virus in der Uckermark. Der von Landrätin Karina Dörk (CDU) beantragten Feststellung einer Notlage stimmten zwar 28 von 35 teilnehmenden Mitgliedern zu, aber das reichte nicht.
+++ Landrätin besorgt über viele Corona-Ausbrüche +++
Sieben Mitglieder, die AFD-Fraktion geschlossen, stimmten dagegen. Trotz der klaren Mehrheit unter den Teilnehmenden, der Feststellung der Notlage zuzustimmen, reichte es nicht, weil nämlich zwei Drittel aller Kreistagsmitglieder, insgesamt hat das Gremium 50 Mitglieder, hinzu kommt die Stimme der Landträtin, hätten zustimmen müssen. Für dieses Quorum wären also 34 Ja-Stimmen nötig gewesen und nicht nur 28.
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Die Feststellung einer außergewöhnlichen Notlage hätte allerdings für die meisten Uckermärkerinnen und Uckermärker keine große Bedeutung gehabt. In der Praxis hätte dies vor allem bedeutet, dass der Kreistag in Videokonferenzen tagen und auch Beschlüsse fassen kann. Die Notlage hätte befristet bis zum 31. März gelten sollen. Dazu kommt es nach der Entscheidung am Mittwoch nun erst einmal nicht.