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Tierseuche

Landkreis Uckermark droht Afrikanische Schweinepest

Prenzlau / Lesedauer: 2 min

Im Landkreis Barnim, an der Grenze zur Uckermark, wurde zuletzt fünf Mal die Afrikanische Schweinepest bei Wildschweinen amtlich festgestellt.
Veröffentlicht:06.08.2021, 16:59

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Seit dem 23. Juli ist der Kreisverwaltung bekannt, dass im Nachbarlandkreis Barnim ein Fall mit der Afrikanischen Schweinepest (ASP) festgestellt wurde. „Derzeit sind fünf Fälle offiziell bestätigt“, teilte Landrätin Karina Dörk (CDU) am Freitag mit. „Der Landkreis Barnim hat eine Kernzone festgelegt und wir sind in der Sperrzone 1 und 2 als Landkreis Uckermark davon betroffen. Daraus ergeben sich für uns einige Problemlagen.“

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In der kommenden Woche werde an der Grenze zum Barnim ein Elektrozaun errichtet. Des Weiteren werde ebenfalls in der nächsten Woche im Bereich Schmargendorf eine erste Absuche erfolgen. Dazu soll auch eine Drohne eingesetzt werden. Gleichzeitig werde ein Hubschrauber vom Land angefordert. „Die Tierseuchenallgemeinverfügung ist fertig. Sie wird morgen veröffentlicht und tritt ab Montag in Kraft“, so die Landrätin.

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„Da wir insbesondere bei der Suche nach dem Fallwild – was wir nicht hoffen wollen – auf die Hilfe der Jäger angewiesen sind, ist mein größter Wunsch, dass wir das absprechen können.“ Die Jäger verfügen über die entsprechende Ortskenntnis und könnten die Kräfte aus der Kreisverwaltung unterstützen. „Meine Hoffnung ist, dass wir ASP-frei bleiben. Aber wir sehen ja, dass sich die Afrikanische Schweinepest nicht von Ost nach West bewegt, sondern von Süden nach Norden.“

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„Die Tierseuchenverfügung beinhaltet, dass zwei Sperrzonen eingerichtet werden. „Im gefährdeten Gebiet haben wir eine vierte Abgabestelle eingerichtet. Hier haben die Jäger die Möglichkeit erlegte, nicht marktfähige Schwarzwildstücke abzugeben“, so Wendland. Hinzu komme, dass alle Jäger dazu verpflichtet würden, den Aufbruch zentral abzugeben oder über eine Tonne in einer Tierkörperbeseitigungsanstalt zu entsorgen.

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„Bislang haben wir noch keinen ASP-Fall in der Uckermark, also haben wir auch keine Kernzone. Nur in dieser herrscht absolutes Betretungsverbot!“ In den anderen beiden Zonen müsse man zum Beispiel beim Auffinden eines Kadavers entsprechende Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen durchführen. Hunde müssten im gefährdeten Gebiet angeleint werden. Und wer zufällig einen Kadaver finde, müsse das dem Veterinäramt melden.

Amtstierärztlicher Bereitschaftsdienst: 03984 704039