Noch am Freitag hat das Land Brandenburg eine neue Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus beschlossen. „Die neuen Regelungen bedeuten für viele Menschen sicherlich ein gewisses Aufatmen. Ich denke dabei vor allem an den Einzelhandel oder an Eltern, für die die Notbetreuung erweitert wurde und die jetzt auch einen Anspruch auf die Betreuung ihrer Kinder in den Kitas und Horten haben“, so Prenzlaus Bürgermeister Hendrik Sommer (parteilos).
Noch könne von Normalität keine Rede sein, „dennoch wird mit den Lockerungen deutlich, dass die bisherigen Maßnahmen erfolgreich waren und die Ausbreitung des Virus verlangsamt werden konnte.“
Kontaktverbot mindestens bis 3. Mai
Jetzt, so Sommer, gehe es darum, weiterhin die bestehenden Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten und dafür zu sorgen, dass trotz der Lockerungen Kontakte weitestehend vermieden werden. „Denn das Kontaktverbot besteht zunächst bis einschließlich 3. Mai fort. Wir werden die Einhaltung weiter durch das Ordnungsamt kontrollieren“, so Sommer. Gleichzeitig komme nun die Kontrolle der Einhaltung der auferlegten Regelungen für den Einzelhandel dazu. „Auch hier gibt es klare Vorgaben.”
Entscheidungen am Montag
Die Stadtbibliothek, das Kulturhistorische Museum im Dominikanerkloster und die Stadtinformation werden auf Grundlage der neuen Verordnung ab dem 22. April wieder geöffnet. Am Montag wird entschieden, inwieweit die Stadtverwaltung wieder auf Normalbetrieb umgestellt werden kann.
Notbetreuung weiterer Kinder
Sorgeberechtigte, die nun die Möglichkeit haben, ihre Kinder in die Betreuung zu geben, müssen hierfür einen Antrag beim Jugendamt stellen. Damit wird sichergestellt, dass sie entweder alleinerziehend sind oder mindestens ein Elternteil eine Tätigkeit in einem der als kritisch eingestuften Infrastrukturbereiche vornimmt.
Die Formulare können von der Homepage des Landkreises heruntergeladen werden. Gleichzeitig werden die Sorgeberechtigten gebeten, die zuständige Kita umgehend zu informieren, sobald der Bescheid vorliegt.