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Bußgeld droht

Männer aufgepasst! Garagentor lieber schließen

Prenzlau / Lesedauer: 2 min

Redakteurin Claudia Marsal traute dieser Tage ihren Augen nicht, als sie las, was in Garagen erlaubt und was verboten ist. Sogar hohe Strafen gibt es.
Veröffentlicht:24.11.2022, 13:00

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Was ist der liebste Ort des deutschen Mannes? Nein, nein, ich meine nicht das stille Örtchen, obwohl das starke Geschlecht dort auch gern und lange verweilt. Ich spiele vielmehr auf seine Affinität zur Garage an. Selbige ist längst nicht mehr nur der Platz, an dem das Auto steht. Hier wird gewerkelt und gebastelt; ja. Aber am wichtigsten scheint, dass Kumpels oder Nachbarn mit dabei sind. 32 Jahre nach der Wende werden Garagen in alten DDR-Komplexen immer noch wie Goldstaub gehandelt. An die tausend Euro muss man wohl hinlegen, um ein stolzer Nachnutzer zu werden – Pacht und Energie selbstverständlich exklusive. Was aber treibt die Herren der Schöpfung dazu, neben Schmieröl und Bremsenreiniger ihre Freizeit zu verbringen? Die meisten von ihnen könnten viel bequemer in der warmen Wohnstube sitzen, verschwinden aber am liebsten in ihr benzinbeduftetes Reich. Vielleicht kommt männliche Gemütlichkeit tatsächlich nur in dieser Umgebung auf. Wer weiß. Mir als Frau ist das schleierhaft.

Keine Lagerstätte

Aber Vorsicht, gestern habe ich gelesen, dass es Gesetze gibt, die die Ausstattung einer Garage regeln. Kein Witz: Erlaubt ist dort demnach nur das, was mit dem Kraftfahrzeug als solchem zu tun hat. Den Raum als Lagerstätte oder gar Partylocation zu nutzen, soll – so meldete es t-online – geahndet werden. Dabei spielt es wohl auch keine Rolle, ob die Garage angemietet ist oder man sie besitzt. Gartenmöbel, Grill, Angelausrüstung oder ein Sportboot sind laut Nachrichtenportal tabu. Es drohen offenbar Bußgelder bis 500 Euro. Und es reicht vermutlich schon ein neidischer Nachbar, der nicht zu den geselligen Runden eingeladen ist, um den Spaß zu verderben. Denn wenn der den Ordnungsbehörden einen Verdacht meldet, müssen diese aktiv werden ... Also schön die Türen zu!

Einheitliche Regelung

T-online zufolge steht in Deutschland das Baurecht jeweils unter der Hoheit der Bundesländer und damit in der Regel auch die jeweilige Garagenverordnung (GaVo), in der unter anderem Fragen zu Brandschutzeigenschaften oder Mindestbreite und -höhe und sogar zur Nutzung geregelt sind: „Länderübergreifend werden in den GaVos viele der Vorschriften in sehr ähnlicher Weise definiert. Damit herrscht hinsichtlich der Garagennutzung im Kern eine nahezu einheitliche Regelung.”

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Einige meiner Geschlechtsgenossinnen wird dieser Artikel vermutlich auf eine Idee bringen. Es braucht dann für den „gutgemeinten” Tipp ans Ordnungsamt nicht mal einen missgönnischen Nachbarn, sondern nur eine Frau, die ihren Mann allabendlich auf dem Sofa vermisst.