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Ruhestörung

Mieterverein Prenzlau/Uckermark hilft bei Lärmbelästigung

Uckermark / Lesedauer: 2 min

Eine lärmgeplagte dreifache Mutter könnte vom Mieterverein Hilfe bekommen. Allerdings ist dabei einiges zu beachten.
Veröffentlicht:15.01.2020, 05:27

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Jüngst hat der Uckermark Kurier von Karoline P. berichtet, die ein Lärmproblem mit einem Nachbarn hat. Die dreifache Mutter aus einem Dorf bei Prenzlau beklagte, dass der Nachbar häufig auch noch nach 22 Uhr Besuch empfange und sie deshalb nicht zur Ruhe käme. Sie fühle sich allein gelassen, denn weder Gespräche mit dem Nachbarn oder dem Vermieter noch die herbeigerufene Polizei hätten ihr bislang helfen können. Nun hat sich der Vorsitzende des Mietervereins Prenzlau/Uckermark e. V. Jens M. Schröder zu Wort gemeldet.

Lärmprotokoll anlegen

Lärmbelästigungen sind immer wieder ein Problem. Meistens sind keine Zeugen anwesend, da der Lärm zu Zeiten erfolgt, bei denen keine andere Person anwesend ist. Deshalb ist es immer ratsam ein Lärmprotokoll anzufertigen“ informierte Jens M. Schröder. Solch ein Lärmprotokoll könne man im Internet herunterladen. Des Weiteren bestehe die Möglichkeit, bei ruhestörendem Lärm die Polizei zu rufen, sodass dieser auch protokolliert werde.

Mieterverein aufsuchen

Der Mieterverein könne Hilfe zur Aufstellung eines Lärmprotokolls geben. Ebenso könne der Verein helfen, den Vermieter schriftlich auf das Problem hinzuweisen. Mittels des Protokolls müsse der lärmende Mieter dann nachweisen, dass er keinen Lärm verursacht hat, so der Vorsitzende des Mietervereins. Der belästigte Mieter könne dann die Miete aufgrund des Lärms mindern. Auch dabei könne der Mieterverein behilflich sein, um die Mietminderung beim Vermieter geltend zu machen. „Aufzeichnungsgeräte nützen in der Regel nichts, da diese nicht beweiskräftig sind und manipuliert werden können“, ließ Jens M. Schröder wissen.