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Amtsgericht Schwedt

Milde Strafe für falschen Impfpass

Schwedt / Lesedauer: 2 min

Ein 34-Jähriger hatte beim Arbeitgeber in Schwedt gefälschte Impfnachweise vorgelegt. Das hatte fatale Folgen.
Veröffentlicht:22.08.2022, 12:07

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Auch bei Strafgerichten hinterlässt die Corona-Pandemie noch immer ihre Spuren, und ein Ende ist nicht absehbar. Für die Betroffenen mit teils harten Konsequenzen, auch finanzieller Art, die nicht medizinisch relevant sind.

So musste sich ein junger Mann vor dem Strafrichter des Schwedter Amtsgerichtes verantworten, weil er seinem Arbeitgeber, dem PCK, im November vergangen Jahres einen Impfausweis mit gefälschten Daten, Stempel und Unterschrift vorgelegt hatte. Neben der betrieblichen Kündigung musste er sich wegen Urkundenfälschung verantworten, so die Anklage der Staatsanwaltschaft.

Angeklagter zeigt Reue

„Ich bereue das total, es war eine große Dummheit“, gestand der 34-Jährige zu Prozessbeginn ein. Er habe keine Ahnung, warum er das gemacht hat. Familiäre Probleme, Zeitdruck und Stress seien damals vielleicht die Ursachen gewesen. „Ich bereue den Fehler zutiefst, er hat mir viele Unannehmlichkeiten beschert“, so der Sünder. Er sei jetzt arbeitslos, auch die Freundin mit Kind habe sich getrennt.

„Vielleicht hätte ich es beim Arbeitgeber eher zugeben müssen, dann wäre die Kündigung vielleicht vermeidbar gewesen“, sinnierte er. Aber das ist Spekulation. Als alles aufflog, wurde er von der Arbeit freigestellt. Jetzt versucht er, sein Leben neu zu ordnen.

Impfzertifikat gekauft

Den Impfpass und auch das Impfzertifikat hat er gekauft und so wie beschlagnahmt damals bekommen. Alles war ausgefüllt, mit Stempel und Unterschrift des Diplom-Mediziners. Das Dokument lag dem Gericht vor, es wurde die Einziehung mit Zustimmung des Angeklagten beschlossen. Reue und Einsicht kann man dem jungen Mann durchaus bescheinigen und auch die Juristen sahen das im konkreten Fall.

Deshalb muss nicht unbedingt ein Urteil erfolgen, weil die Auswirkungen des Fehlverhaltens für den Angeklagten ohnehin erheblich sind. Von daher schlug die Strafrichterin die vorläufige Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage in Höhe von 500 Euro vor, die an die Staatskasse in zwei Monatsraten zu zahlen ist. Alle Beteiligten stimmten diesem Vorschlag zu. Ist dies nachweislich erfolgt, erfolgt die endgültige Einstellung des Strafverfahrens, so die Richterin. Der Vorteil, es erfolgt kein Eintrag ins Bundeszentralregister.