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Feuerwerk

Nicht alle Polenböller sind verboten

Prenzlau / Lesedauer: 1 min

Wer in Polen Feuerwerkskörper kauft, muss darauf achten, was er erwirbt. Die meisten sind in Deutschland verboten, einige aber erlaubt.
Veröffentlicht:29.12.2018, 07:17

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Auch in diesem Jahr werden in der Uckermark so manche sogenannte Polenböller gezündet. Diese stehen allesamt in dem Ruf, verboten zu sein. Doch das stimmt so nicht, wie das Hauptzollamt Frankfurt/Oder bestätigt. Gerade jetzt, kurz vor Silvester, werden die Zöllner verstärkt Grenzgänger von Polen nach Deutschland kontrollieren, die auf den dortigen Märkten eingekauft haben. Wichtig für die Beamten bei der Kontrolle von Feuerwerkskörpern ist, dass jeder eine CE-Nummer und eine Klassifizierung trägt. Dabei reicht die Kennzeichnung auf einem Karton mit Böllern nicht aus.

Klassen entscheidend

Wer Feuerwerkskörper der Klassen F1 und F2 in kleinen Mengen auf einem Polenmarkt kauft, hat von den Zollbeamten nichts zu befürchten. Aber in Polen sind neben ungekennzeichneten Böllern auch deutlich stärkere Feuerwerkskörper der Klassen F3 und F4 frei käuflich zu erwerben und können dort abgebrannt werden. Das ist aber in Deutschland nur mit einer besonderen Genehmigung erlaubt. Nicht beschriftete Böller oder die der Klasse F3 und F4 werden von Polizei und Zoll sofort beschlagnahmt. Dazu erhält der Besitzer solcher Polenböller ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz.