Im Angestelltenverhältnis hätte Katharina Meier vermutlich bis heute ihr gesichertes Auskommen gehabt. Mit den Abschlüssen als staatlich geprüfte Sozialassistentin und staatlich anerkannte Heilerzieherin sowie Fachkraft für Kindertagesbetreuung standen ihr die verschiedensten sozialpädagogischen Arbeitsfelder offen. 16 Jahre lang verdiente die Prenzlauerin als Mitarbeiterin von Unternehmen der stationären Pflege & Betreuung, ambulanten Hilfen, Hilfe zur Erziehung und Eingliederung, Frühförderung und Kinderbetreuung auch ihre Brötchen. Doch im August 2020 setzte die Mutter eines 15-jährigen Kindes einen lang gehegten Traum in die Wirklichkeit um.
Angst ist unbegründet
Die 40-Jährige machte sich mit „Betreuung-Versorgung-Begleitung“ selbstständig. Dass der Zeitpunkt denkbar ungünstig war, hatte die 40-Jährige vorher nicht wissen können. Als die Coronakrise das Land überrollte, war schließlich schon alles in Tüten und Papier mit dem eigenen Unternehmen. Sechs Monate später fällt die Bilanz durchwachsen aus. Im Dezember sei ihr Gründungszuschuss ausgelaufen, erzählt die Kreisstädterin: „Ab jetzt muss sich das allein tragen.“ Die Zahl der Interessenten an ihren Dienstleistungen sei leider immer noch größer als die der Klienten, bilanziert die hoch qualifizierte Selbstständige. Das liege vermutlich daran, dass viele Menschen Angst hätten, gegen die Kontaktbeschränkungen zu verstoßen.
Eine Person erlaubt
Doch diese Sorge sei unbegründet, stellt Katharina Meier klar: „Eine Person darf sich ja zusätzlich im Haushalt aufhalten.“ Und selbstverständlich arbeite sie auch mit Maske und Handschuhen, wenn das gewünscht sei. Ihr Angebotsspektrum reicht von Begleitung und Fahrten zum Arzt und zum Einkauf über haushaltsnahe Tätigkeiten wie Putzen bis hin zu gemeinsamen Ausflügen, Kochen und Backen sowie Friedhofspflege. Auch Haus- und Tiersitting hat die Prenzlauerin in ihr Portfolio aufgenommen. Letzteres müsse selbstverständlich aus eigener Tasche bezahlt werden, aber bei allen anderen Dienstleistungen gebe es Abrechnungsmöglichkeiten über Entlastungsleistungen und Verhinderungspflege beim Vorliegen eines Pflegegrades. Aus ihrer ehrenamtlichen Arbeit beim Demenznetzwerk weiß Katharina Meier, dass viele Betroffene und deren Angehörige unsicher seien, was ihnen an Zuschüssen zustehe. Erst wenn sie am Ende der Kräfte angelangt seien, bemühten sie sich um Hilfe. „Aber soweit muss es nicht kommen. Dafür hat der Gesetzgeber gesorgt.“