StartseiteRegionalUckermarkSchöffin wird vorm Gericht abgestraft

Behördenärger in Prenzlau

Schöffin wird vorm Gericht abgestraft

Prenzlau / Lesedauer: 2 min

Weil Verhandlungen oft länger als zwei Stunden dauern, hat Andrea Bleich ein Problem. Sie weiß nicht, wo sie während der Urteilsfindung parken soll.
Veröffentlicht:07.11.2019, 14:07

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Andrea Bleich aus Kronhorst ist Schöffin. In dieser Funktion hat die 57-Jährige häufig in Prenzlau zu tun. Die Mitwirkung bei der Urteilsfindung macht ihr Spaß. Aber nach der letzten Verhandlung bei Gericht war die Uckermärkerin um 15 Euro ärmer. „Ich hatte mich im Vorfeld schon erkundigt, wo man in Prenzlau parken kann – ohne Parkscheibe”, ließ die siebenfache Mutter wissen. Denn dass das Zeitlimit von zwei Stunden nur schwerlich einzuhalten war, ahnte sie vorher: „In der nahen Schwedter Straße und auch in der Baustraße kann man Freitagfrüh wegen der Straßenreinigung von 8 bis 10 Uhr gar nicht parken. Ich muss aber pünktlich um 9.15 Uhr bei Gericht sein.”

Ticket am Auto

Es kam, wie es kommen musste, sie parkte am Gymnasium und hatte bei ihrer Rückkehr ein Ticket am Auto. „Am meisten ärgert mich, dass ich ja nicht privat unterwegs war, sondern im Ehrenamt. Und mir graut jetzt schon vorm nächsten Einsatz. Weil ich immer noch nicht weiß, wo ich parken könnte.” Sie bat deshalb den Uckermark Kurier, zu recherchieren, wo man sein Auto länger abstellen kann, ohne dass man eine Parkscheibe stellen muss. „Es gibt Termine, da reichen zwei Stunden nicht – so wie eben bei Gericht.”

150 Meter zumutbar

Aus dem Rathaus Prenzlau kam folgende Antwort: „Selbstverständlich haben wir eine Übersicht darüber, wo man wie lange parken kann. Diese Übersicht arbeiten wir gerne bei Bedarf zu.” So stünden in Sichtweite des Amtsgerichts in der Baustraße Parkplätze in ausreichender Zahl unbegrenzt zur Verfügung. „Allerdings muss man dafür dann 100 bis 150 Meter weiter laufen, als unmittelbar vor dem Amtsgericht zu stehen. Ich halte das für durchaus zumutbar”, erklärte Dr. Andreas Heinrich, zweiter Beigeordneter des Bürgermeisters.