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Corona-Prävention

Schulen und Kitas in der Uckermark ab Mittwoch dicht

Prenzlau / Lesedauer: 3 min

Noch gibt es keinen Corona-Fall im Landkreis. Dennoch hat die Kreisverwaltung nunmehr weitreichende Entscheidungen getroffen.
Veröffentlicht:16.03.2020, 17:12

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Die gute Nachricht zuerst. Mit Stand vom Montag, 12 Uhr, gab es in der Uckermark keinen bestätigten Fall einer Infektion mit dem Coronavirus. Das teilte das Gesundheitsamt des Landkreises Uckermark am Nachmittag mit. Dennoch habe die Ausbreitung der Corona-Epidemie auch im Landkreis weitreichende Folgen. Um die Geschwindigkeit zu reduzieren, mit der sich das Virus ausbreitet, treten schrittweise auch verschiedene Reglementierungen in Kraft, mit dem Ziel, die Ansteckungsketten zu unterbrechen.

Verzicht auf Veranstaltungen empfohlen

So dürfen bereits seit dem Wochenende Veranstaltungen mit mehr als 1000 Teilnehmern nicht mehr durchgeführt werden. Ab einer Zahl von 100 Teilnehmern gelte eine Anzeigepflicht beim Gesundheits- und Veterinäramt. Dringend empfohlen werde, bis auf weiteres generell auf Veranstaltungen zu verzichten, wie es bereits in einzelnen Kommunen, zum Beispiel in Prenzlau, praktiziert werde.

Schulen und Kita schließen ab Mittwoch

So wie im gesamten Land Brandenburg werde auch in der Uckermark ab Mittwoch, 18. März, der Schulbetrieb eingestellt. Gleiches gelte für die Kitabetreuung, hieß es am Montag aus der Kreisverwaltung. Kindertagespflegestellen können weiter betrieben werden. Um das öffentliche Leben, insbesondere die Versorgung, den Schutz und die Sicherheit der Bevölkerung zu gewährleisten, wird eine Notbetreuung für Kinder verschiedener Berufsgruppen eingerichtet, deren Anwesenheit zwingend erforderlich ist.

Notbetreuung für ausgewählte Beschäftigte

Die Kreisverwaltung hat dazu eine Liste von Beschäftigten ausgewählter Aufgaben festgelegt. Dazu zählen der Gesundheitsbereich, gesundheitstechnische und pharmazeutische Bereiche, der medizinische und pflegerische Bereich, stationäre und teilstationäre Erziehungshilfen, Internate, der Eingliederungshilfe sowie die Versorgung psychisch Erkrankter. Außerdem gehören Beschäftigte, die zur Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktionen sowie der Bundes-, Landes- und Kommunalverwaltung gebraucht werden, der Polizei, des Rettungsdienstes, im Katstrophenschutz und der Feuerwehr sowie die sonstige nicht-polizeiliche Gefahrenabwehr dazu, ebenso der Rechtspflege, im Vollzugsbereich einschließlich Justizvollzug, Maßregelvollzug und vergleichbare Bereiche. Dies gilt auch für Mitarbeiter der Energiewirtschaft (Elektrizität, Gas und Mineralöl), von Abfallunternehmen, Betrieben der öffentlichen Wasserversorgung und Abwasserentsorgung, des Öffentlichen Personennahverkehrs, der IT und der Telekommunikation sowie der Leistungsbereiche der Arbeitsverwaltungen in Arbeitsagenturen und Jobcentern. Und nicht zuletzt sollen auch die Kinder von Beschäftigten der Landwirtschaft, Ernährungswirtschaft, des Lebensmitteleinzelhandels und der Versorgungswirtschaft weiter betreut werden.

Im Zweifel entscheidet Jugendamt

Voraussetzung für die Notbetreuung sei, dass beide Erziehungsberechtigte beziehungsweise Alleinerziehende, die in der kritischen Infrastruktur tätig sind, eine häusliche oder sonstige individuelle oder private Betreuung nicht organisieren können. Es sei dabei unerheblich, ob die berufliche Tätigkeit in kritischen Infrastrukturen innerhalb oder außerhalb des Landes Brandenburg ausgeübt wird. Ob die Notbetreuung für Kinder der Beschäftigten der genannten Infrastrukturbereichen gewährt wird, obliege im Einzelfall die Leitung der betreffenden Kindertageseinrichtung. In Zweifelsfällen entscheidet abschließend das Jugendamt des Landkreises Uckermark, hieß es.

Anträge im Internet

Eltern von Kindern aller anderen Berufsgruppen ruft die Kreisverwaltung dringend dazu auf, ihre Kinder bis zunächst 19. April zu Hause zu betreuen. Auf eine Betreuung bei den Großeltern oder anderen Personen, die zur Risikogruppe gehören, sollten Eltern allerdings im Interesse des Schutzes dieser Personen verzichten. Es hieß aber auch, dass eine Betreuung der Kinder für alle, die unbedingt darauf angewiesen sind, sichergestellt werde. Grundsätzlich würden die Träger von Einrichtungen über die Weiterbetreuung von Kindern entscheiden. Eltern, deren Kinder nicht notbetreut werden, können beim Jugendamt einen Antrag stellen. Entsprechende Vordrucke sind im Internet unter www.uckermark.de eingestellt.

Eltern von Grundschulkindern, die zum genannten Personenkreis zählen, sollten sich an ihren zuständigen Schulleiter wenden, um eine Notbetreuung zu klären.

Volkshochschulen und Musikschulen betroffen

Darüber hinaus teilte die Kreisverwaltung mit, dass ebenfalls ab Mittwoch der Unterrichts- und Kursbetrieb an der Kreisvolkshochschule Uckermark und an der Kreismusikschule Uckermark eingestellt wird. Auch alle Sporthallen an Schulen in Trägerschaft des Kreises sind ab diesem Termin geschlossen.