StartseiteRegionalUckermarkSelbstständige aus der Uckermark sollen jetzt schnell Geld bekommen

Lockdown-Opfer

Selbstständige aus der Uckermark sollen jetzt schnell Geld bekommen

Prenzlau / Lesedauer: 3 min

Sozialdezernent Henryk Wichmann versichert, dass Unternehmen im Lockdown nicht allein gelassen werden und verweist auf verschiedene Hilfsprogramme.
Veröffentlicht:05.11.2020, 13:07

Artikel teilen:

„Wir haben Angst vor der Zukunft, wissen nicht, wie wir diesen Monat unsere Kosten bestreiten sollen” – das hört man aktuell immer wieder von Menschen, denen der zweite Lockdown eine erneute Zwangspause gebracht hat. Der Landkreis Uckermark hält dagegen, dass es zahlreiche Hilfsinstrumente in der Corona-Krise gebe, unter anderem die Corona-Überbrückungshilfe II.

„Unternehmen erhalten einen Zuschuss zu den betrieblichen Fixkosten für die Monate September bis Dezember 2020 zur Abmilderung von Umsatzrückgängen während der Corona-Krise”, heißt es aus dem Zuständigkeitsbereich von Sozialdezernent Henryk Wichmann (CDU). Er will sich persönlich für eine schnelle Bearbeitung der Anträge in seinem Haus einsetzen und räumt an, dass das in der Vergangenheit nicht immer optimal gelaufen sei. Antragsberechtigt seien kleine und mittlere Unternehmen und Soloselbstständige mit einem Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent in zwei zusammenhängenden Monaten oder einem Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Durchschnitt der Monate (April bis August 2020 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum). Die IHK biete bereits einen unverbindlichen Vorab-Check an, ob ein Anspruch besteht: www.ihk.de/ueberbrueckungshilfe. „Der Antrag kann allerdings nur über einen Steuerberater, einen Wirtschaftsprüfer, einen Rechtsanwalt oder einen vereidigten Buchprüfer gestellt werden”, bestätigt die Behörde. Weitere Informationen gibt es unter: www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.

Überbrückungshilfe III

Es sei zudem angekündigt, dass die Hilfe für den Zeitraum Januar 2021 bis Juni 2021 verlängert wird als Überbrückungshilfe III und dass die Konditionen wesentlich verbessert werden. Auch eine neue „November-Wirtschaftshilfe“ sei in Sicht. „Betriebe, Selbstständige und Vereine, die vom November-Lockdown besonders betroffen sind, sollen eine einmalige Kostenpauschale bekommen. Bei Firmen bis 50 Mitarbeitern gleicht der Bund 75 Prozent des Umsatzes des Novembers 2019 aus, bei größeren wird nach EU-Beihilferecht entschieden. Bei Neugründungen dient der Umsatz im Oktober 2020 als Basis. Das Programm wird noch erarbeitet. Eine Antragstellung soll zukünftig auch unter www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de möglich sein.”

Öffnung der Schnellkredite

Ebenfalls wurde eine Öffnung des KfW-Schnellkredits angekündigt. Das Programm soll zukünftig auch für Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und für Soloselbständige geöffnet werden. Der KfW-Schnellkredit kann über die Hausbanken mit einer Höhe von bis zu 300.000 Euro beantragt werden, abhängig vom im Jahre 2019 erzielten Umsatz. Der Bund übernimmt dafür das vollständige Risiko und stellt die Hausbanken von der Haftung frei. Kurzarbeitergeld können Unternehmen beantragen, die aufgrund von Auftragsausfällen die Arbeitszeit für ihre Beschäftigten reduzieren müssen. Arbeitnehmer erhalten dann zwischen 60 und 87 Prozent des ausgefallenen Nettolohns. Weitere Informationen unter: www.arbeitsagentur.de

Grundsicherung (Arbeitslosengeld II), Wohngeld und andere Sozialleistungen können Kleinunternehmer und Soloselbständige beantragen, die zu wenige Mittel zur Sicherung ihres Lebensunterhalts zur Verfügung haben und ohne Anspruch auf Arbeitslosengeld I sind. Weitere Informationen unter: www.uckermark.de/Jobcenter Uckermark.

Antragsformulare abrufbar

Anträge auf zinslose Stundung von Steuerzahlungen, auf Vollstreckungsaufschub und Herabsetzung von Steuervorauszahlungen können vereinfacht gestellt werden. Dies bezieht sich ausschließlich auf die Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Umsatzsteuer, nicht jedoch auf Lohnsteuer, Kapitalertragsteuer oder andere Steuerarten. Das Antragsformular ist abrufbar unter: mdfe.brandenburg.de à rechts: „aktuelle Informationen zur Corona-Hilfe“. Eine zinslose Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen ist möglich, wenn sich ein Unternehmen vorübergehend in ernsthaften Zahlungsschwierigkeiten befindet. Der Stundungsantrag ist bei den jeweiligen Krankenkassen der Beschäftigten separat zu stellen. Kreditprogramme bietet die KfW für Unternehmen, Selbstständige oder Freiberufler mit bis zu 90 Prozent Haftungsfreistellungen für die Hausbank, zum Beispiel für Investitionen und Betriebsmittel bis zu 1 Milliarde Euro für Unternehmen. Weitere Informationen unter: www.kfw.de