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Friedhofssatzung

Templin will Friedhofsgebühren nur noch an Inflation anpassen

Templin / Lesedauer: 2 min

Dass die Friedhofsgebühren nicht so niedrig bleiben können wie vor 13 Jahren, leuchtet ein. In Templin sind Stadtverordnete gegen zu hohe Gebühren.
Veröffentlicht:06.02.2023, 15:43

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Seit 2010 hat die Stadt Templin ihre Friedhofsgebühren nicht verändert, trotz steigender Bewirtschaftungskosten. Im Zuge der Anpassung der Friedhofssatzung an Änderungen in der Kommunalverfassung und im Bestattungsgesetz sollte nun auch die Gebührensatzung angepasst werden. Den ersten Vorschlag aus der Verwaltung schmetterten die Stadtverordneten im November 2022 ab. Die Verwaltung hatte die Gebühren anhand der umlagefähigen Selbstkosten neu kalkuliert. So waren 100.000 Euro auf nur 70 Bestattungen pro Jahr auf dem Waldfriedhof und 78.000 Euro auf die 16 Bestattungen in den Ortsteilen zu verteilen. Damit wären für jeden Bestattungsfall enorme Kosten angefallen.

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Nach dem Votum der Stadtverordneten, die betroffenen Familien im Trauerfall nicht noch mit horrenden Summen zusätzlich belasten zu wollen, hat die Verwaltung für die erste Fachausschussrunde des neuen Jahres einen neuen Entwurf für eine Gebührensatzung vorbereitet. Die Gebühr für den Kauf der Grabstellen soll nun nur noch die Inflation ausgleichen, nicht aber die tatsächlichen Selbstkosten widerspiegeln. Der Verbraucherpreisindex zum Zeitpunkt der Kalkulation zum 1. Januar 2009 betrug 91,7 Prozent (1. Januar 2009) und stieg bis 2022 auf 122,2 Prozent. Nur bei der Höhe der Bestattungsgebühren schlug die Verwaltung vor, die Höhe der Selbstkosten auf Basis der Ist-Kosten 2020 zur Grundlage für die Gebührenberechnung zu nehmen. Für die Nutzung der Trauerhallen würde die Stadt sogar die Reinigungskosten als Gebühr verlangen. Insgesamt erreiche die Stadt Templin mit dem neuen Satzungsvorschlag aber nur eine Kostendeckung weit unter 50 Prozent. Das daraus entstehende Defizit gehe damit zu Lasten des Stadthaushaltes, so die Verwaltung.

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Der Bauausschuss konnte mit dem Vorschlag mehrheitlich mitgehen, stellte aber fest, dass sich Stadt, Stadtverordnete und Ortsbeiräte zusammensetzen und über die notwendige Größe der Friedhöfe insbesondere auch in den Ortsteilen verständigen müssten. Bei der Verkleinerung von Friedhöfen müssen allerdings die Liegezeiten berücksichtigt werden. Das geht also nicht von einem Tag zum anderen. Im Finanzausschuss fand auch der neue Satzungsvorschlag noch keine Mehrheit, die Preissprünge auf einzelnen Positionen fanden einige Mitglieder immer noch zu drastisch.

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Eine Reihengrabstätte auf dem Templiner Waldfriedhof würde demnach künftig 1796 Euro statt bisher 1348 Euro kosten. Ein Liegeplatz auf der anonymen Urnengemeinschaftsanlage 1039 Euro statt bisher 696 Euro.