StartseiteRegionalUckermarkUngeimpfte Patientin beklagt „Rauswurf“ aus Arztpraxis

3G-Regel

Ungeimpfte Patientin beklagt „Rauswurf“ aus Arztpraxis

Prenzlau / Lesedauer: 3 min

Hildegard Schulz* muss regelmäßig ihre Nieren checken lassen. Doch jetzt wurde die Prenzlauerin abgewiesen. Die Verantwortlichen sehen sich im Recht.
Veröffentlicht:14.01.2022, 18:37

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Hildegard Schulz* (Name geändert) hat in ihrem Leben schwere Zeiten durchgemacht. Von einem aggressiven Krebs befallen, war die heute 82-Jährige dem Tod lange Zeit ganz nah. „Ich habe während der langwierigen Tumorbehandlung viel Chemie in den Körper gepumpt bekommen”, erinnert sich die vierfache Großmutter zurück: „Es ist ein Wunder, dass ich noch da bin.” Doch die vielen Medikamente hätten ihren Tribut gefordert, ist sich die Prenzlauerin bewusst. Sie hat verschiedenste Leiden, wegen derer Besuche bei Fachärzten an der Tagesordnung sind. Auch einen Nierenschaden hat die Seniorin davongetragen, weshalb sie regelmäßig zum Nephrologen muss. Doch der jüngste Praxisbesuch nahm für die Witwe ein jähes Ende. Als Hildegard Schulz* am Empfang die Frage nach dem Corona-Status mit „ungeimpft” beantwortete, bekam sie gesagt, dass eine Untersuchung unmöglich ist.

Noch keine Pflicht

„Ich bin wie betäubt nach Hause zurück und kann das bis heute nicht fassen. Haben die Mediziner keinen Eid geschworen?” fragt sich die Uckermärkerin: „Außerdem gibt es doch bislang gar keine Impfpflicht. Aber ich durfte nicht mal erklären, warum ich mich dagegen entschieden habe.” Dem Uckermark Kurier hat die alte Dame die Gründe dafür offen gelegt, es ist vor allem die Angst vor Nebenwirkungen: „Während der Chemos ist so viel Gift in meinen Körper geflossen, dass ich kein zusätzliches Risiko mit neuen Mitteln eingehen will.” Ihre Meinung dazu sei unumstößlich, stellte sie fest. Darauf angesprochen, äußerte sich Metin Eskinyurt, der bei der DaVita Deutschland AG für die Pressearbeit zuständig ist.

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Nach Rücksprache mit den Kollegen in der Kreisstadt teilte er mit, dass man schon seit gut zwei Jahren mit einem Ampelsystem arbeite, welches sich an den aktuellen Inzidenzen orientiere. Auch in Prenzlau sei es, so Metin Eskinyurt, derzeit nötig, die 3G-Regel anzuwenden: „Das ist der Frau auch so gesagt worden. Diese Schutzmaßnahme ist unumgänglich, weil wir es in der Dialyse meist mit multimorbiden Patienten zu tun haben, deren Immunsystem sehr geschwächt ist. Diese wollen und dürfen wir keiner Gefahr aussetzen. Das ist ein ganz normaler Vorgang, wie er in unzähligen Praxen gehandhabt wird.”

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An den Standorten der DaVita Deutschland AG sei man durch die allerhöchsten Schutzstandards bislang gut durch die Krise gekommen, versicherte er abschließend. Der Patientin stehe es aber frei, sich mit einem negativen Test nochmal vorzustellen.

Ausnahmen möglich

Generell sei es so, dass ein Vertragsarzt die Behandlung von akuten Erkrankungen nicht verweigern dürfe, ließ auf Anfrage Christian Wehry von der Kassenärztlichen Vereinigung wissen: „Auch die Behandlung Ungeimpfter darf nicht abgelehnt werden, sofern kein unzumutbares Risiko für Ärzte, Angestellte und andere Patienten besteht, z.B. weil nicht ausreichend Schutzausrüstung zur Verfügung steht. Der Bundesmantelvertrag sieht aber vor, dass in begründeten Fällen die Behandlung abgelehnt werden darf – beispielsweise, wenn es keine offenen Behandlungskapazitäten gibt, das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient nachhaltig gestört ist oder der Patient die Herausgabe seiner Versichertenkarte verweigert.”