Corona-Verordnung
Urlauber müssen aus der Uckermark abreisen
Prenzlau / Lesedauer: 1 min
Ab Montag sind Gaststätten und Einrichtungen der Freizeitgestaltung wie Kinos, Theater und Museen geschlossen. Davon ausgenommen sind die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause sowie der Betrieb von Kantinen.
Hotelbetten nur für Geschäftsleute
Touristische Übernachtungen sind im November in Brandenburg verboten. Wer in Brandenburg den Urlaub vor dem 2. November begonnen hat, muss spätestens am Mittwoch (4. November; 24.00 Uhr) abreisen. Lediglich Geschäftsreisende dürfen weiterhin in Brandenburg übernachten, selbst aus Corona-Risiko-Gebieten.
Das Verbot gilt nicht für die Vermietung und Verpachtung von Ferienwohnungen und -häusern, die auf der Grundlage eines Miet- oder Pachtvertrags mit einer Laufzeit von mindestens einem Jahr nicht nur vorübergehend genutzt werden.
Keine eindeutigen Anweisungen
Die Hoteliers fühlen sich derzeit mit ihren Fragen alleingelassen. Auch der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) hat keine Antworten und fordert klare Regelungen, Prozesse und Zuständigkeiten. „Wir brauchen nachvollziehbare, praktikable und eindeutige Verordnungen mit präzisen Handlungsanweisungen zum Umgang mit Reisenden aus Risiko-Landkreisen. Mögliche Haftungsrisiken dürfen nicht bei den Beherbergungsbetrieben liegen. Es muss unmissverständlich geregelt sein, wer für Stornierungskosten und für eventuelle Verdienstausfälle aufkommt sowie welche staatliche Behörde die Einhaltung der Vorschriften kontrolliert”, heißt es vom DEHOGA.