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Recht auf Notdurft

Warum in Rettungswagen eine „Ente“ mitfährt

Templin / Lesedauer: 1 min

Ein dringendes Bedürfnis kann einen immer und überall ankommen. Auch auf Krankentransportfahrten. Nicht immer ist dafür Vorsorge getroffen.
Veröffentlicht:03.02.2019, 15:08

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Einen Notfall im doppelten Sinne hat ein Uckermärker gleich mehrfach erleben müssen. Nicht nur, dass er wegen eines Hüftbruchs mit Blaulicht ins Krankenhaus gebracht und dann noch verlegt werden musste: Auf den Fahrten überkamen den Senior dringende Bedürfnisse. Doch nicht alle Krankentransporte sind darauf vorbereitet.

Grundausstattung bei medizinischen Transporten

Im Uckermärkischen Rettungsdienst gehören Einweg-Urinenten und -Schieber zur Grundausstattung. Auch bei medizinisch begleiteten Krankentransporten gehören solche Notdurft-Utensilien zum üblichen „Inventar”. Das Personal sei dann auch im Umgang damit und den hygienischen Erfordernissen geschult, hieß es von den Johannitern, die solche Transporte im Oberhavelkreis übernehmen.

Bei Wahl des Beförderungsmittels daran denken

Bei unbegleiteten Krankenfahrten mit reinen Behindertentransportwagen sollen indes Urinente & Co. nicht vorgeschrieben sein. Dann sind Krankenhäuser, Ärzte oder Heime gefordert, bei der Verordnung der Beförderung an mögliche dringende Bedürfnisse zu denken, wenn Patienten nicht aufstehen und zur Toilette gehen können.