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Hilfe für Ukraine

Wo sich Flüchtlinge in der Uckermark anmelden können

Uckermark / Lesedauer: 1 min

Noch nicht gemeldete Ukrainer sollten sich zeitnah in der Ausländerbehörde des Landkreises Uckermark registrieren lassen.
Veröffentlicht:11.03.2022, 13:37

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In der Uckermark halten sich bereits einige Ukrainer auf, die gegenwärtig bei Bekannten oder Verwandten wohnen. Soweit diese noch nicht bei der Zentralen Ausländerbehörde registriert sind, sollten sie sich umgehend bei der Ausländerbehörde in der Uckermark anmelden. Im Landkreis gibt es zwei davon.

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Für Bürger, die sich in Schwedt oder einem Ortsteil aufhalten, ist die Ausländerbehörde in der Stadtverwaltung zuständig. „Für alle anderen Aufenthaltsorte in der Uckermark liegt die Zuständigkeit bei der Ausländerbehörde des Landkreises im Ordnungsamt der Kreisverwaltung“, informiert Pressesprecherin Ramona Fischer. Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge sollten sich zusätzlich beim Jugendamt des Landkreises Uckermark melden.

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„In der Ausländerbehörde erhalten Flüchtlinge aus der Ukraine eine Bescheinigung, mit der sie sich innerhalb von vier Wochen in der Zentralen Ausländerbehörde in Eisenhüttenstadt registrieren lassen müssen.“ Dieses Registrierungsverfahren sei Grundvoraussetzung für die Sicherstellung von Sozial- sowie Gesundheitsleistungen durch den Landkreis Uckermark. „Ohne diese Registrierung können keine staatlichen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in Anspruch genommen werden.“