StartseiteRegionalUckermarkZerstörung von Horsten erleichtert Bau von Windrädern nicht

Vogelschutz in der Uckermark

Zerstörung von Horsten erleichtert Bau von Windrädern nicht

Uckermark / Lesedauer: 1 min

Die Brutstätten von Vögeln zu zerstören, beschleunigt keinesfalls ein Genehmigungsverfahren für den Bau von Windrädern.
Veröffentlicht:21.07.2020, 17:17

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Seit 2014 sind in der Uckermark sechs zerstörte Greifvogelhorste registriert worden. Betroffen waren Brutstätten von Schreiadler, Seeadler, Mäusebussard und Rotmilan. In vier Fällen wurde Anzeige erstattet, Täter bis heute nicht ermittelt. Wie der Uckermark Kurier vom Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes in Erfahrung bringen konnte, sind im Umkreis von sechs Kilometern um die zerstörten Horste seit 2014 – in einem Zeitraum von weniger als drei Jahren – insgesamt 27 Windräder in Betrieb gegangen. Weitere 21 Anlagen stünden vor der Inbetriebnahme. Zudem laufe für 33 Anlagen ein Genehmigungsverfahren.

Schutzstatus bleibt bestehen

Ministeriumssprecherin Frauke Zelt stellte klar, dass die Zerstörung von Horsten zu keinerlei Vergünstigungen im Planungs- und Genehmigungsprozess für Windenergieanlagen führe. Der Schutzstatuts bleibe so lange erhalten, wie er nach einer natürlichen Revieraufgabe bestanden hätte: „Die Wartefristen betragen drei (beim Seeadler) beziehungsweise fünf Jahre (bei Schwarzstorch, Schreiadler). Auch der sogenannte Niststättenerlass unterstellt besetzte Reviere. Der Schutz der Fortpflanzungsstätten dieser Arten erlösche also nicht automatisch nach fünf Jahren einer etwaigen Horstzerstörung, sondern erst fünf Jahre nach Aufgabe des Reviers.“

Wartezeit beginnt von vorn

Der Schutz entfalle also erst dann, wenn ein Revier im fünften Jahr hintereinander nicht mehr besetzt wird, betonte Frauke Zelt. Und: „Nach jedem Jahr mit zwischenzeitlicher Revierbesetzung durch mindestens einen Vogel beginnt die Wartezeit von vorn.“