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Corona-Regeln

Angehörige sauer über Besuchsverbot im Heim

Ueckermünde / Lesedauer: 4 min

Angehörige von Heimbewohnern in Eggesin und Ueckermünde sind traurig und auch wütend: Sie dürfen ihre Lieben nicht besuchen, weil es Coronafälle in den Einrichtungen gibt.
Veröffentlicht:01.12.2021, 13:55

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Corona, Pandemie, Covid19 – welche Bezeichnung man für die gegenwärtige Situation auch verwendet: Die Lage ist für niemanden einfach. Auch für einen Mann, dessen Mutter schon drei Jahre im Pflegeheim „Haus der Vertrautheit“ im Rosenmühler Weg in Ueckermünde lebt, ist die Situation schlimm. Wie er sagte, sei ein Heimbewohner, der bereits seit vier Wochen im Krankenhaus lag, nun coronainfiziert wieder ins Heim zurückgebracht worden.

Daraufhin sei das gesamte Heim gesperrt worden für den Besucherverkehr, und auch alle Angehörigen, die nun Hausverbot haben, wurden informiert, so der Mann. Das habe „natürlich zu einer großen Entrüstung bei den Angehörigen“ geführt und sei, so die Aussage des Mannes, keineswegs dienlich für die Heimbewohner, die nun isoliert sind.

Roland Strahl aus Ueckermünde berichtet, dass er es jetzt auch bei seiner 94-jährigen Mutter erlebt habe, „die sich nun schon über 14 Tage in Quarantäne auf ihrem Zimmer im Eggesiner Pflegeheim ‚Haus der Geborgenheit‘ befindet und sehr leidet“. Dort seien Coronafälle aufgetreten, obwohl nur Besuche mit vorheriger Testung erfolgen.

Die Heimaufsicht legt Bestimmungen fest

„Hier wird die gesetzliche Regelung, die eine Quarantäne zu Hause vorsieht, völlig falsch ausgelegt, denn der Schaden für so ein Heim potenziert sich in jeder Hinsicht für die Heimbewohner als auch für die Angehörigen in psychischer, aber auch physischer Hinsicht. Hier muss man anders handeln“, sagt Roland Strahl.

Auf die Kritiken der beiden Männer hat die Volkssolidarität Uecker-Randow, die beide Häuser betreibt, reagiert. Grundsätzlich gelte: Mit der Rückkehr eines positiv auf Covid 19 getesteten Bewohners obliegt der Einrichtung die Pflicht, die zuständige Heimaufsicht beim Landkreis Vorpommern-Greifswald zu informieren. „Diese legt dann den Umfang und die Art der durchzusetzenden Maßnahmen in der Bewertung des jeweiligen Falles fest. Die Einrichtung ist in der Folge verpflichtet, diese vollumfänglich umzusetzen“, sagt der stellvertretende Geschäftsführer Wolf Steffen Schindler.

„Im konkreten Fall ist es so, dass keine Isolierung des kompletten Pflegeheimes angeordnet wurde, sondern nur eine sogenannte Kohortenisolierung. Das bedeutet, dass sich der betroffene Bewohner in seinem Zimmer aufhalten muss, bis ein negatives Testergebnis vorliegt. Die anderen Bewohner dürfen sich sowohl im Wohnbereich frei bewegen als auch über eine Außentreppe ins Freie gehen. Voraussetzung ist, dass sie keine Bewohner des anderen Wohnbereiches kontaktieren“, erklärt der Vize-Geschäftsführer.

Für Besucher gilt die Testpflicht

Weiter sagt Schindler: Die Anordnung des Landkreises sieht tatsächlich den Ausschluss von Besuch für den betroffenen Bereich vor. Die Besucherregelung für den anderen Wohnbereich richtet sich nach der aktuell geltenden „Pflege und Soziales Corona-Verordnung Mecklenburg-Vorpommern“. Nach dieser Verordnung gilt also eine Testpflicht für jeden Besucher. Ein Hausverbot sei weder ausgesprochen noch umgesetzt worden, betont der Vize-Geschäftsführer.

Die genannte Verordnung gelte selbstredend auch für das „Haus der Geborgenheit“ in Eggesin. Was in der Folge heißt: Infizierte Patienten sind bis zum Vorliegen eines negativen Tests im Zimmer zu isolieren, alle anderen Bewohner dürfen sich im Wohnbereich – also innerhalb der Kohorte – frei bewegen. „In Eggesin ist aufgrund der örtlichen Gegebenheiten sogar der Besuch des Speisesaales mit einer zeitlichen Trennung möglich. Auch der Aufenthalt im Freien kann durch einen seitlichen Ausgang jederzeit gewährleistet werden“, macht Schindler deutlich. Zudem seien nach Absprache auch Besuche von Angehörigen am Fenster gestattet, da sich die Räumlichkeiten im Erdgeschoss befinden. Umarmungen sind zwar nicht möglich, aber die Verwandten können sich sehen und miteinander reden.

„Die Einschränkungen für unsere Bewohner bedauern wir selbst außerordentlich. Unsere Pflege- und Betreuungskräfte sowie die Einrichtungsleitung ermöglichen ihnen trotzdem eine angenehme Vorweihnachtszeit im Rahmen aller zur Verfügung stehenden Möglichkeiten“, sagt der Vize-Geschäftsführer.