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Dorfhaus-Zoff

Gemeinde muss Dorfhaus-Schlüssel nach Streit rausrücken

Wietstock / Lesedauer: 2 min

Der Wietstocker Verein kann nun wieder sein Domizil nutzen, nachdem die Gemeinde seit Herbst den Zutritt verwehrt hatte, entschied das Pasewalker Amtsgericht.
Veröffentlicht:07.12.2022, 12:24

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Der Zoff um die Nutzung des Wietstocker Dorfhauses scheint beigelegt zu sein. Nach einer etwa dreieinhalb Stunden dauernden Verhandlung am Pasewalker Amtsgericht hat der Richter sein Urteil gesprochen: Die Gemeinde Altwigshagen muss dem Verein „Dorfhaus“ die Schlüssel für das Dorfhaus wieder aushändigen.

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Zwischen dem Verein und der Gemeinde als Eigentümerin der Immobilie hatte es schon immer gewisse Reibereien gegeben. Im November hatte die Gemeinde den Nutzungsvertrag mit dem Verein zum 31. Dezember 2021 ohne Angabe von Gründen gekündigt.

Einigungsversuche blieben erfolglos. Die Gemeinde hatte ihrerseits das Dorfhaus mehrfach an Privatleute vermietet, die Einnahmen flossen in die Gemeindekasse. Das wiederum hat den Verein verstimmt, der deshalb die Schlösser zum Haus auswechseln ließ. Die Gemeinde wiederum ließ die Schlösser aufbrechen und baute neue ein. Der Verein hatte somit keinen Zugang mehr zum Haus.

Mit dem Urteil ist dieser Zugang nun wieder möglich. Vertreter des Vereins hatten nach der Verhandlung die Herausgabe der Schlüssel von der Gemeinde verlangt und sie auch erhalten. Ob damit der Streit um die Nutzung des Dorfhauses aus der Welt ist?

Verein muss sich strikt an Nutzungsvertrag halten

Vereinschef Martin Müller-Butz und seine Mitstreiter sind diesbezüglich wenig optimistisch. Zwar sei vorerst Ruhe eingekehrt. Doch die könnte, mutmaßt der Vereinschef, nicht von Dauer sein. „Ich weiß nicht, was die Gemeinde tun wird“, sagt Müller-Butz. Der Verein hofft, dass es zu einer Einigung mit der Gemeinde kommt, was die Nutzung und die Verwendung der Einnahmen aus Vermietungen angeht. „Wir jedenfalls versuchen, der Gemeinde die Hand zu reichen.“

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Altwigshagens Bürgermeisterin Gerlinde Foy bestätigt, dass der Verein die Schlüssel zum Dorfhaus erhalten hat. „Der Verein kann seine Vereinsarbeit so durchführen, wie er es für richtig hält“, sagt die Bürgermeisterin. Das Urteil sei gesprochen, und das akzeptiere die Gemeinde. Der Verein könne somit das Dorfhaus bewirtschaften.

Allerdings müsse er sich dabei strikt an den Nutzungsvertrag halten, und die Gemeinde behalte sich vor, zu prüfen, ob das auch der Fall ist. Ob die Gemeinde weitere juristische Schritte unternehmen werde, lässt die Bürgermeisterin offen. „Das kann ich nicht allein entscheiden, dazu muss sich die Gemeindevertretung eine Meinung bilden.“ Gerlinde Foy bedauert, dass in der Zusammenarbeit zwischen Gemeinde und Verein die „freundschaftliche Basis gelitten hat“.