Der gewaltsame Tod der sechsjährigen Leonie aus Torgelow in Vorpommern beschäftigt ab Mitte Januar 2021 erneut das Landgericht Neubrandenburg. Wie eine Gerichtssprecherin erklärte, beginnt am 19. Januar 2021 das Revisionsverfahren gegen den Stiefvater, der Anfang 2020 zu lebenslanger Haft wegen Mordes durch Unterlassen, Körperverletzung mit Todesfolge und Misshandlung Schutzbefohlener verurteilt worden war. Dabei soll die Motivlage des damals 27-jährigen Mannes genauer überprüft werden. Das hatte der Bundesgerichtshof (BGH) angeordnet.
Konkret soll überprüft werden, ob der Stiefvater am 12. Januar 2019 einen „Tötungsvorsatz“ schon während der Misshandlungen oder erst später getroffen hat. Das sei „für die rechtliche Einordnung eines anschließenden Verdeckungsmordes entscheidend“, hatte der BGH erklärt. Das sogenannte äußere Tatgeschehen hatte der BGH nach Angaben des Landgerichtes aber bestätigt. Leonie war am 12. Januar 2019 tot in der Wohnung der Familie in Torgelow gefunden worden.
Urteil im Mordprozess: „Leonie starb einsam und allein in einem kalten Zimmer“
Verhandlungsbeginn im Februar
Der Stiefvater gab an, das Mädchen sei eine Treppe im Hausflur hinuntergestürzt und später an den Verletzungen gestorben. Das Gericht folgte dem auch infolge der Angaben der Mutter nicht. Leonie und ihr jüngerer Bruder seien mehrfach misshandelt worden. Zuletzt war die Sechsjährige Opfer einer Bestrafungsaktion des Mannes, hatte der Richter erklärt. Für das Revisionsverfahren sind drei Verhandlungstage bis 15. Februar geplant, bisher ohne Zeugen.