StartseiteRegionalUeckermünde„Ich habe wirklich gedacht, das ist mein Tod” – Obdachloser würgt Krankenschwester

Gerichtsurteil

„Ich habe wirklich gedacht, das ist mein Tod” – Obdachloser würgt Krankenschwester

Ueckermünde / Lesedauer: 2 min

In Zeiten von Silvesterangriffen auf Rettungskräfte wurde jetzt ein Mann verurteilt, der in Ueckermünde eine junge Krankenschwester gewürgt hat. Die Frau hatte Angst um ihr Leben.
Veröffentlicht:10.01.2023, 17:24
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Für die Würgeattacke auf eine Krankenschwester in Ueckermünde hat das Landgericht Neubrandenburg am Dienstag einen Mann zu einem Jahr und acht Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Die Strafe wurde für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Richterin Daniela Lieschke sprach den 33-Jährigen der gefährlichen Körperverletzung schuldig. Dies sei für einen bisher nicht vorbestraften Mann eine hohe Strafe. „In einer Zeit, in der Rettungskräfte angegriffen werden, sind die Gerichte gehalten, ein Zeichen zu setzen”, sagte Lieschke mit Blick auf Silvestervorfälle in Berlin.

„Habe gedacht, das ist mein Tod”

Hier habe jemand, der die Arbeit der Pflege- und Rettungskräfte sonst immer ausgenutzt hat, ausgerechnet diejenigen angegriffen, die anderen helfen. Der Vorfall hatte sich im Juli 2022 in einer Klinik in Ueckermünde ereignet. Der arbeitslose und obdachlose Mann hatte zugegeben, die junge Krankenschwester aus Ärger von hinten in einem Zimmer zu Boden gestoßen, die Tür verschlossen und sie gewürgt zu haben. Er hörte erst wieder auf, als sich das Opfer wehrte, schrie und eine andere Schwester die Tür aufschloss.

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„Ich habe wirklich gedacht, das ist mein Tod”, sagte die 21 Jahre alte Frau als Zeugin. Sie trug Quetschungen und Schürfwunden sowie psychische Beeinträchtigungen davon und war drei Monate krank. Inzwischen arbeitet sie wieder.

Ein Tötungsvorsatz sei dem Mann nicht nachzuweisen gewesen, sagte Lieschke. Deshalb habe man den Vorwurf des „versuchten Totschlags” fallengelassen. Der Mann erhielt neben der für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe zudem die Auflagen, 120 Stunden gemeinnütziger Arbeit innerhalb von sechs Monaten zu leisten, Meldepflichten und ein Verbot, sich der 21-Jährigen zu nähern.

Schon mehrfach in einer Psychiatrie

„Es wird ihnen guttun, regelmäßig zu arbeiten”, sagte die Richterin. Nach Einschätzung einer Gutachterin und der Richterin hatte sich der Mann schon mehrfach in Psychiatrien einweisen lassen, wenn es ihm nutzte und ohne dass er wirklich erkrankt war. Mit dem Urteil folgte das Landgericht der Staatsanwaltschaft, die Verteidigung hatte eine etwas kürzere Haftstrafe verlangt. Die Nebenklage forderte eine Verurteilung wegen versuchten Totschlags, was eine mehrjährige Haft zur Folge gehabt hätte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.