StartseiteRegionalUeckermündeSieg für Ex-Geschäftsführer

Gericht weist Unterlassungs-Klage ab

Sieg für Ex-Geschäftsführer

Neubrandenburg / Lesedauer: 1 min

Am Neubrandenburger Landgericht ist am Freitag das Urteil im Streit zwischen der Osterhuber Agrar GmbH Ferdinandshof und ihrem einstigen Geschäftsführer verkündet worden.
Veröffentlicht:08.09.2017, 16:25

Artikel teilen:

Das Landgericht Neubrandenburg hat am Freitag die Klage der Osterhuber Agrar GmbH Gut Ferdinandshof gegen seinen ehemaligen Geschäftsführer Hans Gotthardt auf Unterlassung und Widerruf einer Behauptung und einen dementsprechenden Schadensersatz abgewiesen. Das teilte Landgerichtssprecher Carl Christian Deutsch mit.

Nach Ansicht des Landgerichts gebe es keinen Grund, eine Unterlassung anzuordnen. Hans Gotthardt, sagte Deutsch, dürfe seine Behauptungen weiterhin öffentlich äußern. Bei dem Streit geht es um eine Aussage, die Gotthardt im „Nordmagazin“ des NDR gemacht hatte. Dort hatte der ehemalige Geschäftsführer gesagt, dass nach der Wende die Nutzung eines Güllebeckens des Gutes verboten worden sei. Dem Käufer, also Osterhuber, sei deshalb 1995 zum Abriss des Beckens ein Preisnachlass von zwei Millionen auf den Kaufpreis von 41 Millionen D-Mark gewährt worden.

Alexander Osterhuber, bayrischer Multimillionär und landwirtschaftlicher Großgrundbesitzer, der das Gut Ferdinandshof 1995 erworben hatte, hatte bei der ersten Verhandlung vor dem Neubrandenburger Landgericht am 11. August erklärt, nie etwas von einem solchen Abschlag erfahren zu haben. Auch gebe es bis heute kein Verbot der Nutzung des Erdbeckens. Durch die Aussagen seines ehemaligen Geschäftsführers, mit dem er sogar jahrelang befreundet gewesen war, sah sich Osterhuber verleumdet.

Ob der Gutsbesitzer gegen das Urteil ankämpfen will, ist offen. Ein Sprecher der Firma im bayrischen Eurasburg sagte, dass das Urteil noch zu frisch sei, um sagen zu können, wie es weitergehe.