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Prozess

Stadtvertreter von Missbrauchs-Vorwurf freigesprochen

Torgelow / Lesedauer: 2 min

Hat der Torgelower AfT-Stadtvertreter Dan Schünemann einen jugendlichen Sympathisanten sexuell missbraucht oder handelt es sich um die Rache eines Ausgestoßenen? Das Gericht kann keinen Schuldspruch fällen.
Veröffentlicht:06.12.2017, 15:44

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Mit einem Freispruch endete am Mittwoch die Verhandlung gegen den Torgelower Stadtvertreter Dan Schünemann (AfT) vor dem Pasewalker Amtsgericht. Dem Torgelower war vorgeworfen worden, im April 2016 einen 20 Jahre jüngeren Sympathisanten der Wählergemeinschaft „Alternative für Torgelow“ im Schlaf sexuell missbraucht zu haben. Zu dem Missbrauch soll es bei einem Angelausflug gekommen sein. Der damals 16-jährige Anhänger der Wählergemeinschaft hatte beim Angeklagten in einem Wohnwagen übernachtet. In jener Nacht habe er erst drei Annäherungsversuche abgewehrt. Als er in einen Dämmerschlaf gesunken war, soll Dan Schünemann sexuelle Handlungen an ihm vorgenommen haben.

Staatsanwältin fordert siebenmonatige Freiheitsstrafe

Die Staatsanwältin sah die Vorwürfe als erwiesen an. In stundenlangen Zeugenbefragungen – diese fanden wegen des jugendlichen Alters des Geschädigten nicht öffentlich statt – habe der Zeuge die Kernvorwürfe erhärten können: Er wurde im Schlaf missbraucht. Seine konstante Aussage und die anschließenden Chats zwischen dem Angeklagten und dem Geschädigten belegten das. Für den sexuellen Missbrauch eines Widerstandsunfähigen forderte die Anklägerin eine siebenmonatige Freiheitsstrafe und 500 Euro Geldstra-
fe.

Die Anwältin des jungen Mannes, der auch Nebenkläger im Prozess war, würdigte die umfassende und detaillierte Beweisaufnahme zur Aufklärung der Sache. Sie schilderte, wie peinlich das Ganze ihrem Mandanten sei und in welcher Angst er und seine Familie leben. Den Stein ins Rollen gebracht hatte nicht der Geschädigte, sondern der Stiefvater. Er hatte Ende Mai 2016 nach einer Auseinandersetzung mit Schünemann Anzeige erstattet. Dann erst erfuhr die Polizei von dem sexuellen Missbrauch. Dan Schünemann hat diese Vorwürfe abgestritten und einen Rachefeldzug vermutet. Vor Gericht schwieg er. Sein Verteidiger zweifelte die Glaubwürdigkeit des Geschädigten und seine Aussagen an. Auch der Chatverlauf und die vor Gericht aufgeführten Bedrohungen des Geschädigten stellte er in Zweifel und bezeichnete sie als dreiste Lügereien.

Richter: Es steht Aussage gegen Aussage

Der Richter erklärte, dass in diesem schwierigen Fall Aussage gegen Aussage stehe. Was in jener Nacht in dem Wohnwagen tatsächlich geschehen ist, wissen nur der Angeklagte und der Geschädigte. Keine der Zeugenaussagen konnte den Richter von der Täterschaft des Angeklagten überzeugen. Indizien wie der Chatverlauf würden unabhängig von der Aussage des Geschädigten kein strafbares Verhalten belegen. Bei solchen Bedenken verlange das Gesetz den Freispruch. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.