StartseiteRegionalUeckermündeVerkäuferinnen in Torgelow wegen Maskenpflicht-Hinweisen beleidigt

Corona-Einschränkungen

Verkäuferinnen in Torgelow wegen Maskenpflicht-Hinweisen beleidigt

Torgelow / Lesedauer: 2 min

Wer von der Maskenpflicht befreit ist, hat trotzdem nicht überall ohne Maske freien Zutritt. Auch in Torgelow machen Händler von ihrem Hausrecht Gebrauch.
Veröffentlicht:18.11.2020, 07:57

Artikel teilen:

Weil seine Großmutter in einem Torgelower Einzelhandelsgeschäft ohne Maske nicht einkaufen durfte, hat sich ein junger Mann aus Torgelow darüber öffentlich beklagt. Immerhin habe seine Großmutter ein ärztliches Attest, das sie von der Maskenpflicht befreie. Erst sei sie des Ladens verwiesen worden. „Jetzt wird schon am Eingang darauf hingewiesen, dass man dort nur mit Maske einkaufen darf, selbst wenn man ein ärztliches Attest vorweisen kann“, beschwert sich der Torgelower. Nicht nur in diesem Einzelhandelsgeschäft gilt, dass dort niemand ohne Mund-Nasen-Bedeckung einkaufen darf. Auch mehrere große Märkte haben dies so entschieden und weisen ihre Kunden darauf hin.

Die Maskenpflicht in Geschäften gilt in Mecklenburg-Vorpommern schon seit dem 27. April 2020. Nicht nur für Geschäfte, auch für den öffentlichen Personennahverkehr und in Arztpraxen ist das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung in der jetzigen Pandemie-Zeit vorgeschrieben. Einige Personengruppen, darunter Asthmatiker, Allergiker und Kinder unter sechs Jahren, müssen jedoch vielerorts keine Maske tragen – wenn sie ein Attest haben.

Ein Attest muss nicht überall anerkannt werden

Doch damit haben diese Personen nicht automatisch überall maskenfrei Zutritt. Es gibt Fälle, wo Kunden oder Patienten trotz Attestes des Hauses verwiesen worden sind. So erging es beispielsweise einer Kundin in einem OBI-Markt. Grundsätzlich kommt es in jedem Gebäude auf das Hausrecht an, machte Gunnar Bauer, Sprecher des Gesundheitsministeriums MV, klar. Lasse der Hausherr keine Kunden ohne Maske in sein Geschäft, dann müsse das akzeptiert werden, so Bauer. Zwar nennt die Corona-Landesverordnung Ausnahmen in puncto Maskenpflicht, aber dass ein Attest generell anerkannt werden muss, wurde in der Corona-Verordnung nicht verankert.

Auch in dem Torgelower Einzelhandelsgeschäft wird so verfahren. Eine Mitarbeiterin erklärte, dass der Gesundheitsschutz aller Kunden und Verkaufsmitarbeiter Priorität habe. Leider wolle das nicht jeder akzeptieren. Die Verkäuferinnen müssten sich stattdessen immer wieder Beschimpfungen und Beleidigungen gefallen lassen, wenn sie auf die Maskenpflicht hinweisen.