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Fund auf Usedom

Wie gut sind Mietwagen vor Diebstählen geschützt?

Heringsdorf / Lesedauer: 2 min

Seit Ende August war ein verschollener 40.000 Euro-Mietwagen auf Irrfahrt. Nun ist er unverhofft auf Usedom wieder aufgetaucht – doch warum erst jetzt?
Veröffentlicht:07.02.2019, 11:13

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Nach über fünf Monaten ist ein in Dortmund vermisster Mietwagen am 1. Februar auf der Insel Usedom wieder aufgetaucht. Dort hatte eine Streife der Bundespolizeiinspektion den rund 40.000 Euro teuren Audi auf der B110 kurz vor dem ehemaligen Grenzübergang Garz kontrolliert. Die Überprüfung des Wagens ergab, dass es sich um ein Auto handelte, das die Firma Sixt schon im August 2018 bei der Dortmunder Polizei als unterschlagen gemeldet hatte.

Der 45-jährige Beifahrer hatte das Auto bereits im Juli angemietet, jedoch nie an die Firma zurückgegeben. Gegen ihn wird nun wegen des Verdachts auf Unterschlagung und gegen den 33-jährigen Fahrer wegen Hehlerei ermittelt. Der Audi wurde inzwischen einem Sixt-Mitarbeiter übergeben und befindet sich nach seiner Irrfahrt nun wieder im Fuhrpark des Mietwagenunternehmens.

Hersteller entscheiden über Ortung mit GPS-Geräten

Der Fall wirft ein Schlaglicht auf die Austattung teurer Mietfahrzeuge mit Ortungsgeräten. Nahezu alle Vermietfirmen weisen gegenüber ihren Kunden darauf hin, dass die Fahrzeuge gegen Diebstahl mit einem GPS-Ortungsgerät gesichert sind. Warum wurde dies im konkreten Fall nicht genutzt?

Aus Sicherheitsgründen wollte sich Sixt auf Nordkurier-Anfrage zu den Diebstahlschutzmaßnahmen nicht äußern, nur so viel: Kundendaten, die im Zweifelsfall beim Auffinden unterschlagener Autos helfen könnten, würden im Sinne des Datenschutzes vom Unternehmen grundsätzlich nicht erhoben. „Eine Ausstattung mit GPS-Geräten zur Ortung obliegt den Herstellern”, fügte die Sprecherin noch hinzu. Somit bleibt offen, wie effektiv die Mietwagen tatsächlich gegen Diebstahl gesichert sind.

Nachträgliche Installation von GPS-Geräten bringt wenig

Das Online-Magazin mietwagen-news.de erklärt, was die Hintergründe für diese Entscheidung der Vermietfirmen sein könnten: Werden Trackingvorrichtungen nicht werkseitig angeboten, bringe eine nachträgliche Installation von GPS-Geräten zur Ortung oft nur bedingt Erfolg. Denn professionelle Autodiebe, die meist hinter solchen Diebstählen steckten, wüssten genau, wo sie angebracht sein können – und könnten sie schnell wieder entfernen.

Zudem sei die Aufzeichnung eines Bewegungsprofils rechtlich nicht erlaubt. Hohe Kautionen, mitunter auf zwei Kreditkarten verteilt, sollen die Versuchung, einen teuren Mietwagen zu unterschlagen, weiterhin gering halten.