Kriminalität

Neuer Trend zum Diebstahl von Wärmepumpen – zahlt die Versicherung?

Berlin / Lesedauer: 3 min

Wärmepumpen-Systeme, die zum Teil draußen montiert werden, lassen sich leichter klauen als konventionelle Heizungen. Erste Fälle gibt es – mit bösem Erwachen für die Besitzer.
Veröffentlicht:09.05.2023, 11:51

Von:
  • Philippe Debionne
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Kriminelle haben den Diebstahl von Wärmepumpen als neues Geschäftsfeld für sich entdeckt. Deutschlandweit häufen sich die Meldungen der Polizei, in denen von abmontierten und gestohlenen Wärmepumpen berichtet wird. Die Schäden sind hoch und zumeist im fünfstelligen Bereich. Besonders ärgerlich: Die Betroffenen bleiben oftmals auf dem Schaden sitzen, weil die Versicherung nicht zahlen wollen - und auch nicht automatisch müssen. Das teilt die Verbraucherzentrale jetzt mit.

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Konkret berichten die Verbraucherschützer von dem Fall einer Frau aus dem Kreis Steinburg in Schleswig-Holstein. „Ihre Wärmepumpe im Wert von 15.000 Euro wurde geklaut‟, so die Verbraucherzentrale. Weil die Wärmepumpe sich aber nicht im Haus, sondern davor befand, weigerte sich die Versicherung, der Frau den Schaden zu ersetzen. Offenbar zu Recht!

Die Verbraucherschützer: „Die Wärmepumpe war nicht in der Gebäudeversicherung mitversichert. Da sich die Wärmepumpe nicht im, sondern vor dem Haus befindet, bleibt sie so auf den Kosten sitzen.‟ Die Verbraucherzentrale stellt klar: „Die Gebäudeversicherung zahlt nur, wenn die Wärmepumpe zusätzlich in die Police aufgenommen wurde.‟

Wie kann man eine Wärmepumpe versichern?

Immer öfter werden die wertvollen Heizgeräte zudem aus Rohbauten entwendet, wie Meldungen von Polizei und lokalen Medien zeigen, etwa in Burgoberbach (Schaden: rund 50.000 Euro), in Parsberg (Schaden: rund 20.000 Euro) oder auch in Wiesmoor (Schaden: rund 60.000 Euro). Im Fall Wiesmoor teilte die Polizei mit, dass „aufgrund der Größe und Menge des Diebesgutes davon auszugehen ist, dass die Täter Anhänger oder größere Fahrzeuge benutzen‟.

Die Täter verkaufen die teuren Geräte dann auf dem Schwarzmarkt und Internet als Gebrauchtgeräte weiter, deutlich unter dem Neupreis. Die neue Masche ist vergleichbar mit dem Diebstahl und anschließendem Weiterkauf von Airbags oder auch Katalysatoren, vor beidem warnt die Polizei seit Jahren. Nun sind also auch Wärmepumpen in den Fokus von Kriminellen geraten.

Das Preisvergleichsportal Check24 rät daher dazu, Wärmepumpen zu versichern. Das könne über die Wohngebäudeversicherung geschehen: „Wenn Sie bereits eine Wohngebäudeversicherung abgeschlossen haben, ist es sinnvoll zu überprüfen, ob Ihre Wärmepumpe im bestehenden Vertrag versichert ist.‟ Beim Abschluss von möglichen Neuverträgen sollte zudem „im Vorfeld geprüft werden, ob Wärmepumpen im Versicherungsschutz enthalten sind‟. Voraussetzung für die Mitversicherung der Wärmepumpe ist laut Check24, dass „sie der Beheizung des versicherten Wohngebäudes dient‟.

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Auch Verbraucherschützer raten zu einer Versicherung. Auf der Facebook-Seite der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein heißt es: „Wichtige Info für alle Wärmepumpenbesitzer: Unbedingt überprüfen, ob die Wärmepumpe in der Police enthalten ist. Notfalls nachträglich aufnehmen lassen und so gegen Diebstahl absichern.‟