StartseiteRegionalUeckermündeUeckermündes Bürgermeister-Affäre kann teuer werden

Rechtsstreit droht

Ueckermündes Bürgermeister-Affäre kann teuer werden

Ueckermünde / Lesedauer: 2 min

Nach der Suspendierung von Ueckermündes Bürgermeister Gerd Walther könnte der Stadt ein jahrelanger und heftiger Rechtsstreit ins Haus stehen. Es drohen Verfahren vorm Verwaltungsgericht und Oberverwaltungsgericht.
Veröffentlicht:21.03.2018, 16:47

Artikel teilen:

Nachdem Gerd Walther (Die Linke) von Stadtpräsident Andreas Texter (CDU) und dem stellvertretenden Bürgermeister Joachim Trikojat den schriftlichen Beschluss der Stadtvertreterversammlung über seine Freistellung erhalten hat, wird der suspendierte Rathauschef in Kürze neue Post vom Amt bekommen. Texter über den Verwaltungsakt: „Um die Rechtsform einzuhalten, werden ihm zwei Bescheide zugestellt.

Neben der Untersagung der Dienstgeschäfte wird er aufgefordert, seine Dienstfähigkeit amtsärztlich begutachten zu lassen.“ Walther hatte bereits angekündigt, dass er dieses Vorgehen für rechtswidrig halte. Noch unklar ist laut Texter, welche Frist für die Begutachtung gesetzt wird. Beraten wird die Stadt durch Juristen des Landkreises. Auch für sie ist der Fall inklusive Drogenbeichte Neuland. „Walther wird für die Begutachtung angemessen viel Zeit bekommen“, sagte Andreas Texter.

Der Stadt bleibt nur, Rechtsmittel einzulegen

Sollte sich der geschasste Rathauschef dem Amtsarzt jedoch verweigern, bliebe der Stadt nur die Möglichkeit, Rechtsmittel vor dem Verwaltungsgericht einzulegen. Texter: „Das müsste dann entscheiden, ob die Stadtvertreter berechtigt waren, die Suspendierung zu beschließen.“ Gegen dieses Urteil könnte allerdings Revision eingelegt werden. Durchschnittlich 71,4 Monate vergehen in Mecklenburg-Vorpommern laut Online-Portal „justiz-und-recht.de“, bis es ein Urteil in zweiter Instanz gibt. In Rheinland-Pfalz sind es nur 21 Monate.

Möglich wäre dieses jahrelange Horror-Szenario jedoch nur, wenn Walther Ende 2019 erneut zur Wahl des Bürgermeisters antritt, ihm die Wähler ihr Vertrauen schenken würden. Ähnliche Fälle gab es bereits: In Anklam und in Guben (Brandenburg) waren suspendierte Bürgermeister vom Wähler wieder ins Amt gehoben worden.

Für die Stadtkasse ist eine Freistellung ohnehin ungünstig, denn es gibt fürs Gehalt quasi keine Gegenleistung. Walther erhält bis zum Ende seiner Amtszeit ein Gehalt der „Besoldungsgruppe A15“. Die beginnt – je nach Dienstjahren – bei monatlich 4839,19 Euro brutto und endet bei 6073,97 Euro brutto.